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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Neptunia Schiffahrtsgesellschaft mbH, 81241 München bietet Informationen und Buchungsmöglichkeiten für die meisten Seefähren. NEPTUNIA tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen insbesondere von Fährverbindungen und Seereisen auf. Im Falle einer Buchung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Neptunia ist kein Reiseveranstalter. §§ 65a) ff BGB finden keine Anwendung.

2. Die Angaben über die Fährverbindungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger (Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter). Sie stellen keine eigene Zusicherung von NEPTUNIA gegenüber dem Kunden/Reiseteilnehmer dar.

3. Bei den vermittelten Leistungen haftet NEPTUNIA nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger (Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter), sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträger an den Teilnehmer. Im übrigen wird eine Haftung von NEPTUNIA zu vertretenden Schaden ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei NEPTUNIA, einem gesetzlichen Vertreter von NEPTUNIA oder einem Erfüllungsgehilfen vorliegt.

4. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift ausdrücklich im Namen aller angemeldeten Passagiere zu handeln und übernimmt die Haftung für mitangemeldete Personen und Fahrzeuge und stellt NEPTUNIA von Ansprüchen der angemeldeten Personen und sonstigen Dritten frei.

5. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere auch für die Angaben der mitangemeldeten Personen und Fahrzeuge. Unrichtigkeiten, Unleserlichkeiten und Schreibfehler gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt NEPTUNIA von sämtlichen eigenen Ansprüchen oder Ansprüchen sonstiger Dritter frei, die mittelbar oder unmittelbar mit unrichtig und/oder unvollständig ausgefüllten Vermittlungsaufträgen zusammenhängen.

6. NEPTUNIA ist berechtigt mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe der jeweils gültigen Stornobedingungen zu verlangen.

7. NEPTUNIA ist berechtigt ihr entstandene Aufwendungen insbesondere Storno, Umbuchungs-, oder Überweisungskosten in Rechnung zu stellen.

8. Der Kunde ist an seinen Buchungsauftrag ab der Entgegennahme durch NEPTUNIA gebunden. Sollte dem Kunden 14 Tage nach Buchungsauftragsstellung noch keine Bestätigung vorliegen, kann der Kunde von dem Auftrag unentgeltlich Abstand nehmen.

9. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises anfallen können (je nach Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter). Storno und Umbuchung können nur über NEPTUNIA erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Die Beweislast des ordnungsgemäßen Zuganges der Stornierung liegt beim Kunden. NEPTUNIA empfiehlt daher die Stornierung per Einschreibebrief an NEPTUNIA.

10. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann im Regelfall nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger (Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter) keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.

11. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträger (Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter) genannt.

12. NEPTUNIA ist berechtigt für Stornierungen und Umbuchungen, sowie bei Rücktritt ein Aufwandsentgelt von bis zu 50 Euro zzgl der Gebühren der Reederei/Fährenbetreiber/Leistungsträger zu fordern.

13. Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. NEPTUNIA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

14. Bei allen von NEPTUNIA vermittelten Fähren und Reiseleistungen muss die Zahlung mit Vertragsabschluss, spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. NEPTUNIA ist berechtigt die Herausgabe von Fährtickets bis zur Gutschrift des Fahrpreises zurückzubehalten. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Herausgabe der Fährtickets nur Zug-um-Zug gegen Bezahlung des Fahrpreises. 16. Gerichtsstand der NEPTUNIA ist München.

 

 

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