Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Neptunia Schiffahrtsgesellschaft mbH, 81241 München bietet
Informationen und Buchungsmöglichkeiten für die meisten Seefähren.
NEPTUNIA tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen
insbesondere von Fährverbindungen und Seereisen auf. Im Falle einer
Buchung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger
zustande. Neptunia ist kein Reiseveranstalter. §§ 65a) ff BGB
finden keine Anwendung.
2. Die Angaben über die Fährverbindungen beruhen ausschließlich
auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger (Fährenbetreiber
oder Reiseveranstalter). Sie stellen keine eigene Zusicherung von NEPTUNIA
gegenüber dem Kunden/Reiseteilnehmer dar.
3. Bei den vermittelten Leistungen haftet NEPTUNIA nicht für die
Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger (Fährenbetreiber
oder Reiseveranstalter), sondern lediglich für die ordnungsgemäße
Weitergabe der Informationen des Leistungsträger an den Teilnehmer.
Im übrigen wird eine Haftung von NEPTUNIA zu vertretenden Schaden
ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei
NEPTUNIA, einem gesetzlichen Vertreter von NEPTUNIA oder einem Erfüllungsgehilfen
vorliegt.
4. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift ausdrücklich im
Namen aller angemeldeten Passagiere zu handeln und übernimmt die Haftung
für mitangemeldete Personen und Fahrzeuge und stellt NEPTUNIA von
Ansprüchen der angemeldeten Personen und sonstigen Dritten frei.
5. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere
auch für die Angaben der mitangemeldeten Personen und Fahrzeuge. Unrichtigkeiten,
Unleserlichkeiten und Schreibfehler gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde
stellt NEPTUNIA von sämtlichen eigenen Ansprüchen oder Ansprüchen
sonstiger Dritter frei, die mittelbar oder unmittelbar mit unrichtig und/oder
unvollständig ausgefüllten Vermittlungsaufträgen zusammenhängen.
6. NEPTUNIA ist berechtigt mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe
der jeweils gültigen Stornobedingungen zu verlangen.
7. NEPTUNIA ist berechtigt ihr entstandene Aufwendungen insbesondere Storno,
Umbuchungs-, oder Überweisungskosten in Rechnung zu stellen.
8. Der Kunde ist an seinen Buchungsauftrag ab der Entgegennahme durch
NEPTUNIA gebunden. Sollte dem Kunden 14 Tage nach Buchungsauftragsstellung
noch keine Bestätigung vorliegen, kann der Kunde von dem Auftrag unentgeltlich
Abstand nehmen.
9. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten,
wobei aber Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises anfallen können
(je nach Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter). Storno und Umbuchung
können nur über NEPTUNIA erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich
mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Die Beweislast des ordnungsgemäßen
Zuganges der Stornierung liegt beim Kunden. NEPTUNIA empfiehlt daher
die Stornierung per Einschreibebrief an NEPTUNIA.
10. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann im Regelfall nur
als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen,
sofern der Leistungsträger (Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter)
keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
11. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen
Angebotes des jeweiligen Leistungsträger (Fährenbetreiber oder
Reiseveranstalter) genannt.
12. NEPTUNIA ist berechtigt für Stornierungen und Umbuchungen, sowie
bei Rücktritt ein Aufwandsentgelt von bis zu 50 Euro zzgl der Gebühren
der Reederei/Fährenbetreiber/Leistungsträger zu fordern.
13. Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen
in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften,
Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile,
die Ihnen aus Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden. NEPTUNIA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung.
14. Bei allen von NEPTUNIA vermittelten Fähren und Reiseleistungen
muss die Zahlung mit Vertragsabschluss, spätestens bei Aushändigung
der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung
bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung
der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich
und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert
angegeben. NEPTUNIA ist berechtigt die Herausgabe von Fährtickets
bis zur Gutschrift des Fahrpreises zurückzubehalten. Bei kurzfristigen
Buchungen erfolgt die Herausgabe der Fährtickets nur Zug-um-Zug gegen
Bezahlung des Fahrpreises. 16. Gerichtsstand der NEPTUNIA ist München.